Kriminalprognose (Gutachten für Inhaftierte im Regelvollzug und Untergebrachte im Maßregelvollzug)
Soll ein Straftäter vor Ablauf seiner Haftstrafe aus dem Vollzug oder ewiner anderen freiheitsentziehenden Maßnahme entlassen werden, dann muß in bestimmten Fällen ein Sachverständiger ein Gutachten zur Kriminalprognose erstellen. Durch das Gutachten soll die Frage beantwortet werden, ob von dem Gefangenen oder Untergebrachten weiterhin eine Gefahr ausgeht. Sachverständige sollen ermitteln, welche Straftaten vom Gefangenen mit welcher Wahrscheinlichkeit in Zukunft zu erwarten sind. Aufgabe des Richters ist es schließlich zu entscheiden, ob die ermittelte Wahrscheinlichkeit ausreichend gering ist, um den Straftäter vorzeitig aus der Haft oder einer Maßregelklinik zu entlassen.