Die Aufgaben von Sachverständigen im Familienrecht sind vielfältig und tangieren vor allem sorge- und umgangsrechtliche Fragestellungen. Häufig wendet sich das Gericht an einen Gutachter, wenn Eltern nach einer Trennung oder Scheidung über den Lebensmittelpunkt oder das Betreuungsmodell des Kindes keine Einigung finden können und dies gerichtlich geregelt werden muß. Auch für die Frage, wie ein Umgang kindeswohldienlich zu gestalten ist, kann die Zuarbeit von Sachverständigen notwendig sein. Bestehen Zweifel daran, ob  Eltern erziehungsfähig sind und ein Kind im familiären Haushalt in seinem Wohl gefährdet ist, werden ebenfalls oft Sachverständige hinzugezogen. Sofern durch die Fragestelllung angezeigt, werden in unserer Praxis auch lösungsorientierte Ansätze verfolgt.