Es werden Expertisen zu bereits vorliegenden Gutachten erstellt. Solche Expertisen machen keine Aussagen zu der eigentlichen gerichtlichen Fragestellung, sondern bewerten das vorliegende Gutachten formal-inhaltlich danach, ob es den fachwissenschaftlich-methodischen Anforderungen genügt und ob die Schlußfolgerungen aufgrund der dargelegten Untersuchungsberichte fachlich nachvollziehbar sind.

Grundlage der Expertisen bilden Mindestanforderungen und Empfehlungen an die Erstellung von psychologischen Gutachten aus den genannten Teilgebieten der Rechtspsychologie, die der Qualitätssicherung dienen. Ausgehend von den dort formulierten inhaltlichen, methodischen und formalen Kriterien kann die Qualität eines Gutachtens beurteilt werden.